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Mit Datum 11.05.2020 haben wir einen Freistellungsbescheid des Finanzamt Körperschaften I erhalten. Wir sind für den Zeitraum 2017 bis 2019 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Das heißt aber auch, dass wir weiterhin berichtigt sind, Spendenquittungen zu erstellen.

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